Asbest ist gefährlich – das wissen die meisten. Aber warum eigentlich? Und welche Vorschriften gibt es für den sicheren Rückbau asbesthaltiger Materialien? Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, sei es als Handwerker, Bauunternehmer oder Privatperson, sollte sich unbedingt mit den gesetzlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen vertraut machen. Denn: Unsachgemäßer Umgang kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Asbest wurde jahrzehntelang als Baustoff verwendet, weil es hitzebeständig, langlebig und vielseitig einsetzbar war. Doch was damals als Wundermaterial galt, ist heute als gefährlicher Schadstoff eingestuft. Das Problem: Asbestfasern sind winzig klein und können bei Einatmen schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen.
Besonders riskant:
• Beim Bearbeiten oder Abriss von asbesthaltigen Materialien entstehen Fasern, die sich in der Luft verteilen und eingeatmet werden können.
• Schon kleinste Mengen reichen aus, um gesundheitliche Schäden zu verursachen – oft erst Jahre oder Jahrzehnte später.
• Asbestfasern sind mit bloßem Auge nicht sichtbar und setzen sich in Lungengewebe fest, ohne vom Körper abgebaut zu werden.
Rechtliche Vorschriften zur Asbestsanierung
Um die Risiken zu minimieren, gibt es in Deutschland strenge Vorschriften für die Sanierung und den Rückbau von Asbest.
Die wichtigsten Regelwerke sind:
• TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe): Diese Vorschrift legt fest, wer Asbest entfernen darf, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie die Entsorgung ablaufen muss.
• GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): Hier sind die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien geregelt.
• LAGA M23: Gibt konkrete Vorgaben zur Entsorgung von Asbestabfällen.
Wichtig: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden! Das bedeutet, dass für viele Rückbauarbeiten eine spezielle Schulung und Zulassung erforderlich ist.
Welche Materialien können Asbest enthalten?
Asbest wurde über Jahrzehnte in unzähligen Bauprodukten verwendet. Besonders in Gebäuden, die vor den 1990er Jahren errichtet wurden, kann man fast überall auf asbesthaltige Materialien stoßen. Wer also sanieren, umbauen oder abreißen möchte, sollte genau wissen, wo Asbest versteckt sein kann – und wie er sicher entfernt wird.
Typische Baustoffe mit Asbest
Hier eine Übersicht über häufige asbesthaltige Materialien:
🔸 Dach- und Fassadenplatten („Eternitplatten“)
• Wurden häufig für Dächer, Fassaden oder Garagen verwendet.
• Enthalten oft schwachgebundenen Asbest, der leicht freigesetzt werden kann.
🔸 Bodenbeläge & Kleber
• Alte Vinylbodenbeläge (z. B. Cushion-Vinyl) und ihre Klebstoffe können Asbest enthalten.
• Gefahr: Beim Entfernen können Asbestfasern freigesetzt werden.
🔸 Dämmstoffe & Isolierungen
• Rohrisolierungen in alten Heizungsanlagen oder Lüftungssystemen sind oft asbesthaltig.
• Diese Isolierungen sind besonders gefährlich, da sie aus losem Material bestehen.
🔸 Putze, Spachtelmassen & Farben
• Früher wurden Putze, Spachtelmassen und sogar Fassadenfarben mit Asbest versetzt, um sie widerstandsfähiger zu machen.
• Das bedeutet: Auch scheinbar harmlose Wände können Asbest enthalten.
🔸 Asbestzementprodukte
• Rohre, Blumenkübel, Fensterbänke oder Trennwände – all diese Produkte wurden oft aus Asbestzement gefertigt.
• Solange sie intakt sind, besteht meist keine Gefahr. Erst beim Bearbeiten oder Abbruch werden Fasern freigesetzt.
Warum ist das Wissen um Asbesthaltige Materialien so wichtig?
Viele Menschen denken bei Asbest nur an große Industrieanlagen oder spezielle Gebäudeteile. Doch Asbest kann sich in weit mehr Produkten verbergen als vermutet. Besonders gefährlich: Viele dieser Materialien sehen harmlos aus und sind auf den ersten Blick nicht als asbesthaltig erkennbar.
Tipp: Vor jeder Sanierung oder jedem Abriss sollte eine Materialprüfung erfolgen! Wer auf Nummer sicher gehen will, kann Asbestproben in einem Fachlabor analysieren lassen.
Der sichere Rückbau von Asbest – worauf es ankommt
Asbesthaltige Materialien einfach abreißen? Bloß nicht! Beim Rückbau von Asbest gelten strenge Vorschriften, denn unsachgemäße Arbeiten können lebensgefährliche Fasern freisetzen. Deshalb ist ein geordneter, sicherer Rückbau essenziell – sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt.
1. Wer darf Asbest entfernen?
In Deutschland dürfen nur fachkundige Personen nach TRGS 519 bestimmte Arbeiten mit Asbest durchführen. Je nach Art des Materials unterscheidet sich, wer den Rückbau übernehmen darf:
✅ Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest, Isolierungen, Spachtelmassen)
• Extrem hohe Gesundheitsgefahr!
• Darf nur von zertifizierten Fachfirmen mit besonderer Zulassung entfernt werden.
✅ Fest gebundener Asbest (z. B. Dachplatten, Rohre, Bodenbeläge)
• Geringeres Freisetzungsrisiko, solange das Material unbeschädigt ist.
• Darf unter bestimmten Voraussetzungen auch von geschulten Handwerkern oder Privatpersonen entfernt werden.
Wichtig: Auch wenn bestimmte Asbestprodukte privat entfernt werden dürfen, ist das Risiko enorm! Ohne die richtige Schutzkleidung und Absaugtechnik können sich Fasern unbemerkt in der Luft verteilen.
2. Schutzmaßnahmen beim Asbestrückbau
Um das Risiko für Arbeiter und Umgebung zu minimieren, gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen:
🔹 Atemschutz tragen
• FFP3-Masken oder professionelle Wechselfiltermasken sind Pflicht.
• Einwegmasken sind nicht ausreichend!
🔹 Schutzkleidung verwenden
• Spezielle Schutzanzüge (Kategorie 3, SMS-Anzüge) verhindern, dass Asbestfasern an der Kleidung haften bleiben.
• Nach Gebrauch sollten die Anzüge direkt entsorgt werden.
🔹 Staubentwicklung vermeiden
• Keine Materialien brechen oder zerschneiden – das setzt Fasern frei.
• Befeuchten der Materialien reduziert die Staubentwicklung.
• Bei stark belasteten Bereichen: Unterdruckhaltegeräte und Schleusensysteme verwenden.
🔹 Arbeitsbereich absichern
• Rückbauarbeiten sollten nur in abgesperrten Bereichen stattfinden.
• Türen und Lüftungsschächte abkleben, um eine Verbreitung der Fasern zu verhindern.
• Spezielle Baufolie und Abdeckvlies nutzen, um Böden und Oberflächen zu schützen.
🔹 Absaugung und Reinigung
• Spezielle Industriesauger mit HEPA-Filter sind Pflicht – normale Staubsauger verteilen die Fasern nur weiter!
• Nach dem Abbau: Flächen feucht wischen, um verbleibende Partikel zu binden.
3. Die richtige Entsorgung von Asbestabfällen
Asbest darf nicht einfach in den Hausmüll! Alle asbesthaltigen Materialien müssen in spezielle Big Bags für Asbest verpackt und gekennzeichnet werden.
🔸 Asbest-Big Bags & Gefahrgut-Big Bags
• Extra verstärkte Säcke, die verhindern, dass Fasern entweichen.
• Mit Warnaufdruck „Asbest“ zur eindeutigen Kennzeichnung.
🔸 Transport & Entsorgung
• Abfälle müssen an zugelassenen Deponien abgegeben werden.
• Transport darf nur mit entsprechender Genehmigung erfolgen.
Tipp: Einige Gemeinden bieten spezielle Annahmestellen für kleinere Asbestmengen an. Wer größere Mengen entsorgen muss, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Umweltbehörde informieren.
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